Arrestverfahren: Verständnis und Ablauf (2024)

Das deutsche Recht kennt zahlreiche Methoden zur Durchsetzung und Sicherung zivilrechtlicher Forderungen. Eine Maßnahme zur Sicherung einer Forderung unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arrest, der als Säule des Arrestverfahrens fungiert. Hier wollen wir dieses Thema umfassend beleuchten, die rechtlichen Grundlagen und gerichtlichen Entscheidungen erörtern, den Ablauf und die Voraussetzungen des Arrestverfahrens erläutern und häufig gestellte Fragen beantworten.

Was ist ein Arrest und wie unterscheidet er sich von anderen Vollstreckungsmaßnahmen?

Der Arrest stellt eine gerichtliche Beschlagnahme beweglicher oder unbeweglicher Vermögensgegenstände dar, um die Vollstreckung einer Forderung zu sichern. Er wird im Rahmen des Arrestverfahrens vorläufig durchgeführt, um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners bis zur Vollstreckung aufrechtzuerhalten. Im Unterschied dazu steht die Pfändung, bei der es sich um Maßnahmen im Rahmen der Zwangsvollstreckung handelt, bei denen es um die tatsächliche Durchsetzung der Forderung geht. Beim Arrest geht es darum, zu verhindern, dass der Schuldner sein Vermögen verschleiert, verlagert oder verkauft und so die Vollstreckung erschwert oder vereitelt.

Rechtliche Grundlage und Arten des Arrestverfahrens

Die rechtlichen Grundlagen für das Arrestverfahren finden sich in den §§ 916-945 der Zivilprozessordnung (ZPO). Sie regeln das Verfahren, die Voraussetzungen und die unterschiedlichen Arten von Arresten. Entsprechend der ZPO lassen sich insgesamt drei Arrestarten unterscheiden:

  • Dinglicher Arrest: Der dingliche Arrest bezieht sich auf bestimmte Gegenstände, wie Grundstücke oder bewegliche Sachen. Dabei wird das betreffende Vermögen des Schuldners beschlagnahmt, um die Sicherung der Forderung zu gewährleisten.
  • Personalarrest: Hier geht es um die vorläufige Festnahme des Schuldners durch das Gericht. Der Personalarrest wird eingeleitet, wenn der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung vorsätzlich nicht nachkommt und die Vollstreckung durch sein Verhalten gefährdet.
  • Zustellungsarrest: Dieser Typ von Arrest dient der Sicherung von Zustellungsvorgängen. Er wird in Fällen eingesetzt, in denen es aufgrund der Umstände schwierig oder unmöglich ist, dem Schuldner bestimmte Schriftstücke zuzustellen.

Voraussetzungen für die Anordnung eines Arrests

Die Anordnung eines Arrests ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die in § 917 ZPO geregelt sind. Diese sind:

  • Arrestgrund: Es muss ein zulässiger Grund für die Anordnung des Arrests vorliegen. Die gesetzlichen Arrestgründe sind in § 917 ZPO aufgeführt und umfassen Tatbestände wie Vermögensverschiebung oder die Gefahr der Vermögensverwirkung durch den Schuldner.
  • Arrestforderung: Der Gläubiger muss eine bestehende oder künftige Forderung gegen den Schuldner geltend machen. Die Arrestforderung kann entweder unbestritten oder gerichtlich festgestellt sein.
  • Wahrung des rechtlichen Gehörs: Dem Schuldner muss die Möglichkeit gegeben werden, sich vor der Arrestanordnung zu äußern, es sei denn, die Dringlichkeit des Falls erfordert ein sofortiges Handeln.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von diesen Voraussetzungen, wie z.B. den Justizarrest wegen Säumnis bei der Abgabe einer Vermögensauskunft.

Gerichtliche Zuständigkeiten im Arrestverfahren

Das örtlich und sachlich zuständige Gericht für die Durchführung eines Arrestverfahrens ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat oder sich ein Vollstreckungsorgan befindet (§ 919 ZPO). Zuständig ist die Vollstreckungsabteilung des jeweiligen Gerichts. Daneben kann auch das Prozessgericht zuständig sein, wenn der Gläubiger im Rahmen eines bereits anhängigen Verfahrens einen Arrestantrag stellt.

Der Ablauf eines Arrestverfahrens

Im Arrestverfahren sind verschiedene Schritte zu unterscheiden, die im Folgenden näher erläutert werden:

Antrag und Bewilligung eines Arrests

Der Gläubiger stellt beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Arrestanordnung. Dieser Antrag muss die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und auch begründet sein. Dazu gehören die Angabe der Arrestforderung, des Arrestgrunds sowie die Darlegung der Vermögensgegenstände, die dem Arrest unterliegen sollen.

Das Gericht prüft den Arrestantrag und entscheidet, ob der Arrest bewilligt wird. In der Regel erfolgt die Bewilligung im Arrestverfahren ohne mündliche Verhandlung (§ 926 ZPO). Widerspricht der Schuldner dem Arrestantrag, kann das Gericht eine Anhörung anberaumen, um dem Schuldner die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

Durchführung des Arrests

Nach Bewilligung des Arrests durch das Gericht wird der Arrest durch die zuständige Vollstreckungsbehörde vollzogen. Der Gläubiger erhält einen vollstreckbaren Arrestbefehl, der dem Schuldner zugestellt werden muss. Dieser Befehl berechtigt den Gerichtsvollzieher oder eine andere Vollstreckungsbehörde, die Arrestmaßnahme durchzuführen.

Dabei unterscheidet sich die Durchführung je nach Art des Arrests:

  • Bei einem dinglichen Arrest wird das Vermögen des Schuldners beschlagnahmt. Die Durchführung erfolgt wie bei einer gewöhnlichen Pfändung.
  • Beim Personalarrest wird der Schuldner vorläufig festgenommen. Dies geschieht in der Regel durch die Polizei oder einen Gerichtsvollzieher.
  • Im Falle eines Zustellungsarrests wird der Arrest in der Regel durch den Gerichtsvollzieher vollzogen, indem er die zuzustellenden Schriftstücke beschlagnahmt und dem Schuldner zustellt.

Aufhebung des Arrests

Der Arrest kann in unterschiedlichen Situationen aufgehoben werden:

  • Freiwillige Erfüllung: Der Schuldner kann den Arrest durch Erfüllung der ihm gegenüber bestehenden Verpflichtungen aufheben.
  • Sicherheitsleistung: Der Schuldner kann die Aufhebung des Arrests erreichen, indem er dem Gläubiger eine Sicherheit in Höhe der Arrestforderung plus zusätzlicher Kosten bietet. Die Sicherheit kann in verschiedenen Formen, z.B. als Bürgschaft oder Hinterlegung, erbracht werden.
  • Aufhebungsantrag: Sowohl Gläubiger als auch Schuldner können einen Antrag auf Aufhebung des Arrests stellen, wenn die Arrestvoraussetzungen entfallen sind oder der Arrest unverhältnismäßig ist. In diesem Fall wird das Gericht prüfen, ob der Arrest aufgehoben werden sollte.
  • Gerichtliches Urteil: Wenn das Gericht in einem Hauptsacheverfahren die Unzulässigkeit des Arrests feststellt, wird der Arrest aufgehoben.

Rechtliche Folgen des Arrestverfahrens

Das Arrestverfahren hat verschiedene rechtliche Folgen für Gläubiger und Schuldner:

  • Für den Gläubiger: Der Gläubiger erhält durch den Arrest eine verbesserte Sicherung seiner Forderung. Beim anschließenden Zwangsvollstreckungsverfahren wird der Arrest als Titel anerkannt und dient der schnellen und wirksamen Durchsetzung der Forderung.
  • Für den Schuldner: Der Schuldner wird durch den Arrest in seiner Vermögensverfügung eingeschränkt. Er kann die Vermögenswerte, die dem Arrest unterliegen, nicht mehr veräußern oder belasten.
  • Für Dritte: Bei Pfändung von Vermögenswerten, die im Arrestzeitpunkt gemeinsam im Besitz des Schuldners und Dritter oder aufgrund einer gesetzlichen Eigentumsübertragung im Besitz Dritter sind, können im Rahmen eines Rechtsstreits eventuelle Ansprüche geltend gemacht werden.

Rechtsprechung zu Arrestverfahren

In der Rechtsprechung wurden in den letzten Jahren einige interessante Entscheidungen zu Arrestverfahren gefällt. Hier möchten wir exemplarisch auf drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Oberlandesgerichts (OLG) eingehen:

  • BGH, Beschluss vom 29.01.2020, Az. VII ZB 31/19: Der BGH entschied, dass auch eine bereits titulierte Forderung einen Arrestgrund darstellen kann, wenn die Vollstreckung nach den Umständen des Einzelfalls gefährdet ist.
  • BGH, Urteil vom 06.11.2018, Az. VI ZR 318/17: In diesem Urteil stellte der BGH fest, dass ein perspektivisch drohender Freiheitsentzug wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung einen Arrestgrund darstellen kann, wenn die Vollziehung des Urteils hierdurch gefährdet ist.
  • OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.05.2017, Az. 8 W 78/17: Das OLG Stuttgart entschied, dass ein Arrestbefehl auch nach der Vornahme des Arrestvollzugs an einen Dritten fortwirken kann, wenn zuvor keine vollständige Sicherheit geleistet wurde.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Arrestverfahren

Welche Vermögensgegenstände können im Rahmen eines Arrestverfahrens einbezogen werden?

Prinzipiell können alle Vermögensgegenstände, die einer Pfändung unterliegen können, auch einem Arrest unterliegen. Dazu zählen insbesondere bewegliche Sachen, Grundstücke, Fahrnisurteile und Forderungen. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die Arbeitseinkommen oder persönliche Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind.

Wie schnell kann ein Arrestverfahren durchgeführt werden?

Das Arrestverfahren ist im Vergleich zu anderen zivilrechtlichen Verfahren sehr schnell. In dringenden Fällen kann ein Arrestantrag innerhalb weniger Stunden bewilligt werden. Bei weniger dringenden Fällen kann die Bearbeitung mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.

Welche Kosten entstehen im Arrestverfahren?

Die Kosten eines Arrestverfahrens setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  • Gerichtskosten: für die Antragstellung, Prüfung des Arrestantrags und Anordnung des Arrests
  • Vollstreckungskosten: für die tatsächliche Durchführung des Arrests durch die Vollstreckungsbehörde
  • Anwaltskosten: für die Beratung und Vertretung des Gläubigers im Rahmen des Arrestverfahrens

Die genauen Kosten hängen von der jeweiligen Streitwert- und Gebührentabelle ab. Im Erfolgsfall sind die Kosten für das Arrestverfahren vom Schuldner zu tragen.

Wie verhält sich das Arrestverfahren zum einstweiligen Rechtsschutz?

Das Arrestverfahren ist einer der Instrumente des einstweiligen Rechtsschutzes. Es zielt darauf ab, das Vermögen des Schuldners bis zur Vollstreckung einer Forderung zu sichern. Dabei besteht eine enge Verbindung zum einstweiligen Rechtsschutz, der dem Gläubiger das Eintreten einer Rechtsbeeinträchtigung ersparen soll, bevor eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren gefällt ist. Im Gegensatz zu anderen Instrumenten des einstweiligen Rechtsschutzes, wie der einstweiligen Verfügung, steht beim Arrestverfahren die Sicherung der Forderung im Vordergrund.

Fazit zum Arrestverfahren

Das Arrestverfahren ist ein komplexes zivilrechtliches Instrument zur Sicherung von Forderungen. Als Teil des einstweiligen Rechtschutzes dient es dazu, Schuldner an der Vermögensverschiebung oder -verwirkung zu hindern und so die Vollstreckung einer Forderung zu gewährleisten. Die rechtlichen Grundlagen, aktuellen Gerichtsurteile und FAQs helfen bei der sachgerechten Einschätzung und Anwendung des Arrestverfahrens und geben Anhaltspunkte für die praktische Durchführung im Einzelfall. Es ist zu empfehlen, sich bei Fragen zum Arrestverfahren von einem kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen, um möglichen Stolpersteinen und kostspieligen Fehlern aus dem Weg zu gehen. Eine umfassende Kenntnis der Materie und der aktuellen Rechtsprechung ist unerlässlich, um die bestmöglichen Ergebnisse für Gläubiger und Schuldner zu erzielen und das Arrestverfahren effektiv und zielführend zu gestalten.

Arrestverfahren: Verständnis und Ablauf (2024)

FAQs

Wann liegt ein Arrestgrund vor? ›

Ein Arrestgrund für den dinglichen Arrest (§ 917 ZPO) liegt vor, wenn ohne seine Verhängung die Vollstreckung des späteren Hauptsachetitels vereitelt würde.

Was bedeutet die Wirkung eines Arrestes? ›

Der Arrest dient ausschließlich der Sicherung der Zwangsvollstreckung, nicht jedoch der Befriedigung des Gläubigers. Demzufolge wird die Vollziehung des Arrestes in Forderungen durch Pfändung bewirkt. Eine Überweisung einer aufgrund eines Arrestes gepfändeten Forderung ist dagegen schlechthin ausgeschlossen.

Was ist ein Arrestbeschluss? ›

§ 922 Arresturteil und Arrestbeschluss

Den Beschluss, durch den ein Arrest angeordnet wird, hat die Partei, die den Arrest erwirkt hat, zustellen zu lassen. Der Beschluss, durch den das Arrestgesuch zurückgewiesen oder vorherige Sicherheitsleistung für erforderlich erklärt wird, ist dem Gegner nicht mitzuteilen.

Was ist ein Arrestgesuch? ›

Zur Erwirkung eines Arrestes hat der Gläubiger bei der zuständigen Arrestbehörde ein Arrestgesuch einzureichen. Dem Arrestgesuch sind die für die Bewilligung des Arrestes nötigen Unterlagen wie Vollstreckungstitel, Schuldanerkennung und dergleichen beizufügen.

Was ist ein Arrestverfahren? ›

Beim persönlichen Arrest schränkt man die Bewegungsfreiheit des Schuldners ein, um auf diese Weise sicherzustellen, dass der Gläubiger nach erfolgreichem Verfahren seine Ansprüche geltend machen kann. Wichtig: Beim Arrest liegt der Fokus auf der Sicherung, nicht auf der Befriedigung.

Was ist eine Arrestvollziehung? ›

Der Vermögensarrest ist ein strafprozessualer Beschluss, der es der Staatsanwaltschaft erlaubt, das Vermögen eines Betroffenen noch vor Erlass des Urteils "einzufrieren". Der in § 111e StPO geregelte Beschluss hat das Ziel, die Vollstreckbarkeit einer späteren Anordnung der Einziehung von Wertersatz zu sichern.

Was ist ein Arrestbefehl? ›

Der Arrest / Arrestbefehl

In dem Arrestbefehl ist ein Geldbetrag festzustellen, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrestes gehemmt wird und der den Schuldner zu dem Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt.

Wie lange dauert ein vorläufiges Zahlungsverbot? ›

Die Beschlagnahmewirkung zieht ein vorläufiges Zahlungsverbot für den Drittschuldner nach sich. Das bedeutet, dass für einen Monat keine Zahlungen an den Schuldner geleistet werden darf.

Wie lange dauert es bis der Lohn gepfändet wird? ›

Nachdem der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Arbeitgeber eingeht, kann es einige Wochen dauern, die Lohnpfändung umzusetzen. Dies hängt von den internen Prozessen des Arbeitgebers ab. Anschließend läuft die Gehaltspfändung, bis die Schulden getilgt sind.

Was ist eine Arrestpfändung? ›

Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt die sogenannter Arrestpfändung eine Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder einer Forderung, die in eine Geldforderung übergehen kann.

Was ist ein Arrestgegenstand? ›

Zu c) Arrestgegenstand

Die Vermögenswerte müssen dem Schuldner rechtlich (nicht bloss wirtschaftlich) zustehen. Nicht massgebend ist aber, wer darüber den Gewahrsam hat. Der Gläubiger muss glaubhaft machen, dass solche Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind und er muss diese genau bezeichnen.

Was ist eine Arresturkunde? ›

In der Arresturkunde sind die mit Arrest belegten Vermögenswerte mit dem Schätzungswert aufgeführt. Wer durch diese Massnahmen in seinen Rechten betroffen wird, kann innert 10 Tagen nach Kenntnis der Anordnung beim Arrestrichter Einsprache erheben.

Was bedeutet die Benachrichtigung hat die Wirkung eines Arrestes? ›

Die Benachrichtigung hat die Wirkung eines Arrestes sofern innerhalb eines Monats seit der Zustellung die endgültige Pfändung erfolgt. Mit der Pfändung wandelt sich das Arrestpfandrecht in ein Pfändungspfandrecht. Vorteil dieser Vorgehensart ist, dass der Pfändungsrang sich nach dem Zeitpunkt der Vorpfändung bestimmt.

Was ist ein Arrestgrund? ›

§ 917 ZPO – Arrestgrund

Ein Arrestgrund liegt vor, wenn ohne die Verhängung des Arrests die Vollstreckung eines Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert würde. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Schuldner Vermögensgegenstände beiseiteschafft oder verheimlicht.

Wann darf nicht betrieben werden? ›

Zwischen folgenden Zeiten und folgenden Tagen dürfen keine Betreibungshandlungen (z.B. Zustellung des Zahlungsbefehls, Rechtsöffnung, Pfändung, Ausstellung eines Verlustscheins) vorgenommen werden: Zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr, sowie an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen.

Was ist eine Vorpfändungsbenachrichtigung? ›

Die Vorpfändung soll verhindern, dass der Schuldner bei drohender Zwangsvollstreckung über eine ausstehende Forderung gegen einen Drittschuldner verfügt, bevor der Gläubiger in der Lage ist, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erwirken und zuzustellen (§ 845 ZPO).

Was bedeutet 845 ZPO? ›

Zivilprozessordnung. § 845 Vorpfändung

An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post, sofern die Zustellung nicht nach unmittelbar anwendbaren Regelungen der Europäischen Union zu bewirken ist.

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